FAQs zum notwendigen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses:

Warum wird überhaupt ein neues Feuerwehrgerätehaus benötigt?

Das 1960 eingeweihte und jetzige Feuerwehrgerätehaus am Leonhard-Bankel-Platz ist viel zu klein. Es herrscht erheblicher Platzmangel. Es fehlen Räumlichkeiten wie Umkleiden, Sozialräume etc. Es müssen mehrere Fahrzeuge mit nur wenigen Zentimetern Abstand hintereinander geparkt werden, es müssen sogar Fahrzeuge erst umgeparkt werden, um mit anderen Fahrzeugen bei Einsätzen ausrücken zu können. Einzelne Fahrzeuge stehen in anderen Gebäuden in der Stadt und in einem Ortsteil. Es fehlt an notwendigen Park- und Übungsflächen. Hinzukommen teilweise erheblich Baumängel am Gebäude.

Warum benötigt die Feuerwehr Neustadt so viele Einsatzfahrzeuge?

Die Feuerwehr Neustadt rückt nicht nur in die Stadt selbst aus, sondern auch tagsüber in die Neustädter Ortsteile aufgrund des dort fehlenden Personals bei den Feuerwehren. Gleichermaßen müssen auch umliegende Gemeinden im abwehrenden Brandschutz unterstützt werden, mit Personal aber auch mit Fahrzeugen und Gerätschaften. Um auch bei Einsätzen in Nachbargemeinden den Brandschutz in Neustadt weiterhin sicherzustellen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten, ist es unabdingbar entsprechende Reservefahrzeuge vorzuhalten.
Neben den „normalen“ Löschfahrzeugen werden auch „Sonderfahrzeuge“ wie die Drehleiter und das Tanklöschfahrzeug für spezielle Einsätze vorgehalten.
Nicht alle Fahrzeuge im Neustädter Gerätehaus sind Eigentum der Stadt. Für Großschadensereignisse oder Katastrophen stellt der Landkreis sowie auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Fahrzeuge und Gerätschaften unter.

Warum braucht das neue Feuerwehrgerätehaus so viele Stellplätze?

Auf den geplanten Stellplätzen müssen zehn Fahrzeuge sowie ein Anhänger der Feuerwehr Neustadt, also Fahrzeuge in städtischem Besitz sowie drei Fahrzeuge und drei Anhänger des Landkreises, zwei Abrollbehälter und ein Fahrzeug des Bundes Platz finden.

Was ist ein Raumkonzept?

In einem Raumkonzept wird der z.B. für eine Feuerwehr notwendige Raumbedarf festgelegt. Dieser beinhaltet nicht nur den Platz für die Feuerwehrfahrzeuge, sondern auch für Sozialräume, Umkleiden oder Sanitärräume. Weiterhin müssen Werkstätten für die Schlauchpflege, für die Atemschutzgeräte und für Fahrzeuge, aber auch Lager, Besprechung-, Schulungs- und Büroräume vorgehalten werden.
Die Anzahl sowie die Größe der Stellflächen für Fahrzeuge und aller Räumlichkeiten ergeben sich teils aus gesetzlichen Vorgaben. Da der Neubau eines Gerätehauses seitens der Regierung mit Zuschussgeldern an die Kommune gefördert wird, sind eben solche Vorgaben einzuhalten und werden letztlich auch seitens der Regierung überprüft und müssen genehmigt werden. Bei der Planung des Raumkonzeptes wurden alle Vorgaben berücksichtigt.

Was ist eigentlich eine Hilfsfrist?

Nach gesetzlicher Vorgabe muss jede, an einer Straße gelegenen Einsatzstelle, von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang des Notrufes bei der alarmauslösenden Stelle mit mindestens einem Löschgruppenfahrzeug erreicht werden.
Vereinfacht: Wenn Sie die Hilfe der Feuerwehr benötigen und die Notrufnummer 112 wählen, verbleiben der Feuerwehr maximal 10 Minuten, um bei Ihnen vor Ort zu sein und Ihnen Hilfe zu leisten. Alle Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner der Feuerwehr Neustadt werden über einen Funkmeldeempfänger alarmiert und müssen dann erst ins Gerätehaus, um von dort aus dann mit Feuerwehrfahrzeugen auszurücken. Es ist deshalb unverzichtbar ein Gerätehaus möglichst zentral vorzuhalten, um dies ggf. auch mit dem Fahrrad oder fußläufig zu erreichen und dies schnellstmöglich. Wertvolle Zeit für Ihre Sicherheit geht womöglich sonst verloren.

Warum benötigt man für ein Feuerwehrgerätehaus eine getrennte Zu- und Abfahrt?

Hier geht es um den Begegnungsverkehr von Feuerwehrleuten im privaten Pkw und den ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen. Da nach einem Alarm nicht alle Kräfte aufgrund ihrer Wohnorte gleichzeitig am Feuerwehrgerätehaus eintreffen, rücken auch nicht alle Fahrzeuge zur gleichen Zeit ab. Durch eine getrennte Ein- und Ausfahrt kann ein Begegnungsverkehr zwischen den ersten Einsatzfahrzeugen und später eintreffenden Feuerwehrleuten vermieden werden.

Gibt es Alternativstandorte?

Nein, der Standort in der Bahnhofstraße ist alternativlos. Es wurden im Zuge der Standortsuche mehrere Grundstücke in Betracht gezogen, doch standen diese entweder nicht zum Verkauf oder eigneten sich nach eingängiger Prüfung nicht für den Gerätehausneubau. Nach Kriterien seitens Belange der Feuerwehr (Hilfsfrist, An- und Abfahrt etc.) wurden bewertet:

• Leonhard-Bankel-Platz (derzeitiges Feuerwehrgerätehaus)
• Karl-Eibl-Straße (ehem. Enzenberger)
• Nürnberger Straße (Ortsausgang Richtung Nürnberg)
• Bahnhofstraße (ehem. Bahnlinie)

Auf Basis umfangreicher Bewertungskriterien erwies sich das Grundstück am Ende der Bahnhofstraße für einen Neubau am besten geeignet.

Wird das Grundstück für den Neubau komplett gerodet?

Nein! Mit Bestandsbäumen, Verpflanzungen und Neuanpflanzungen werden auf dem Grundstück zahlreiche Bäume weiterhin vorhanden sein. Die ortsbildprägenden Alleebäume entlang der Bahnhofstraße bleiben erhalten. Für jeden gefällten Baum werden auf Ausgleichsflächen neue Bäume angepflanzt. Die genaue Anzahl und die Vorgehensweise sind von Behörden festgelegt und müssen so eingehalten werden.

Welchen Einfluss hat der Gerätehausneubau auf dort lebende Tiere?

Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt und brachte das Ergebnis, dass unter Berücksichtigung entsprechender Vorkehrungen einer Bebauung des Grundstücks stattgegeben werden kann.

Wie ist es mit dem neuen Feuerwehrhaus um den Lärmschutz in der Bahnhofstraße bestellt?

Nach einer schallschutztechnischen Untersuchung im Rahmen des Bauleitverfahrens werden die Immissionen durch den öffentlichen Verkehr auf der B 470 weitestgehend verringert. Ein externes Büro schreibt in der Zusammenfassung seiner Untersuchung: „Im Ergebnis zeigt sich, dass die Geräuschimmissionen durch den Betrieb der Feuerwehr verträglich mit der bestehenden Nachbarschaft sind…“

Wie muss ich abstimmen, wenn ich den Gerätehausneubau in der Bahnhofstraße befürworte?

Microsoft Word - FAQs_Stimmzettel.docx

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